AGB

Springen zu: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Springen zu: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHIEBEL Deutschland GmbH

Stand: Juli 2021

Allgemeine Bestimmungen
Für die Rechtsbeziehung zwischen SCHIEBEL Deutschland GmbH und dem Besteller, im Zusammenhang mit, Lieferungen und / oder Leistungen der SCHIEBEL Deutschland GmbH, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn SCHIEBEL Deutschland GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Angebotsgültigkeit
An unsere Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden.
Durch Revisionen verlieren bisherige Angebote zum Bezug ihre Gültigkeit.

Preise
Unsere Preise sind Festpreise, gültig bis zur Auslieferung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu leisten.

Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen bleiben Eigentum der SCHIEBEL Deutschland GmbH bis zur Erfüllung aller ihr gegen den Besteller zustehenden Ansprüche.

Lieferbedingungen
Unsere Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk, ausschließlich Verpackung gemäß INCOTERMS 2020.

Lieferzeiten
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und / oder Leistungen der SCHIEBEL Deutschland GmbH setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen / Informationen voraus.

Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit für Mängel beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme, längstens jedoch 24 Monate ab Datum der Auslieferung der von SCHIEBEL Deutschland GmbH erbrachten Lieferungen.

Haftung
Unsere Haftung ist auf maximal 30% des Auftragswertes begrenzt.
Haftungen für indirekte Schäden und / oder Folgeschäden, wie z.B. Produktionsausfall und / oder entgangener Gewinn, Ausfall von Einnahmen und / oder Nutzungsausfall, sind ausgeschlossen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Rechtsbeziehung zwischen der SCHIEBEL Deutschland GmbH und dem Besteller gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist 32429 Minden / Westfalen

Sonstige Bedingungen
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Minden, Juli 2021
SCHIEBEL Deutschland GmbH


Allgemeine Einkaufsbedingungen der SCHIEBEL Deutschland GmbH

Stand: Juli 2021

Allgemeine Bestimmungen
Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen.
Abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von SCHIEBEL Deutschland GmbH schriftlich bestätigt sind.

Bestellung/Auftragsbestätigung
Unsere Bestellungen erfolgen in Schriftform und sind bei entsprechendem Vermerk auf dem Bestellformular ohne eigenhändige Unterschrift wirksam.
Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu bestätigen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir zum Widerruf berechtigt.
Alle Spezifikationen sowie sonstige Unterlagen, die der Bestellung beigefügt sind, gelten als Inhalt der Bestellung.

Änderung des Liefergegenstandes
Bei Änderungen des Liefergegenstandes durch SCHIEBEL Deutschland GmbH, hat der Lieferant unverzüglich etwaige Mehr- bzw. Minderkosten sowie Terminauswirkungen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen.

Lieferzeit
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Bei Überschreitungen gerät der Lieferant ohne Mahnung in Verzug. Der Lieferant hat SCHIEBEL Deutschland GmbH unverzüglich von absehbaren Lieferverzögerungen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Im Falle des Lieferverzuges stehen SCHIEBEL Deutschland GmbH die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines uns durch den Verzug entstehenden Schadens, zu Mehrkosten. Im Falle notwendiger Deckungskäufe, gehen diese zu Lasten des Lieferanten. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung bedeutet keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

Verzug
Kommt der Lieferer in Verzug, kann SCHIEBEL Deutschland GmbH eine Entschädigung in Höhe von 1% pro vollendete Woche des Verzuges, maximal 10% des Vertragswertes geltend machen.

Höhere Gewalt
Bei Produktionsunterbrechungen durch höhere Gewalt (wie z.B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks), ist SCHIEBEL Deutschland GmbH berechtigt von den Bestellungen zurück zu treten.
Im Übrigen verlängert sich bei allen unverschuldeten Annahmehindernissen, entsprechend der Dauer der Verzögerung, der Liefer- und Zahlungszeitpunkt.

Lieferung
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk, ausschließlich Verpackung.
Die Lieferungen sind unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften über das Transport- und Frachtwesen in angemessener Lieferverpackung zu versenden.
Teillieferungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch SCHIEBEL Deutschland GmbH und sind als solche in den Versanddokumenten zu kennzeichnen.
Kosten für Transportversicherung trägt SCHIEBEL Deutschland nicht. Soweit der Lieferant nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt er die Kosten des Rücktransports und der Verwertung.

Leistungen auf Baustellen
Der und / oder die Mitarbeiter des Auftragnehmers hat / haben die gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und polizeilichen Vorschriften zu beachten.
Darüber hinaus sind die Arbeitsschutz-, Brand-, Umwelt-, Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Projektspezifische Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.
Alle notwendigen Zertifikate wie z. B.
  • SCC Zertifikat
  • A1 Zertifikat
  • Sicherheitspass
  • Sozialversicherungsausweis
sind vom Lieferanten und / oder dessen Mitarbeitern mitzuführen.
Die jeweils gültige örtliche Baustellenordnung ist einzuhalten. Sollte der Auftragnehmer einen Subunternehmer mit den Arbeiten beauftragen, hat dieser die vorgenannten Bedingungen ebenfalls einzuhalten.
Die Beauftragung von Subunternehmern durch den Auftragnehmer bedarf der schriftlichen Genehmigung der SCHIEBEL Deutschland GmbH.

Rechnung und Zahlung
Über jede Lieferung und /oder Leistung hat der Lieferant eine Rechnung getrennt von der Sendung einzureichen. Die Rechnung muss im Wortlaut mit den Bestellbezeichnungen übereinstimmen sowie die SCHIEBEL Deutschland GmbH Bestellnummer enthalten. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen.
Zahlungen erfolgen nach Wahl der SCHIEBEL Deutschland GmbH vom Eingang der Rechnung an gerechnet innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug, unbeschadet des Rechtes späterer Reklamationen.
Bei fehlerhaften Lieferungen ist SCHIEBEL Deutschland GmbH berechtigt, die Zahlung bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten, und zwar ohne Verlust von gewährten Rabatten oder Skonti.

Mängelhaftung, Mängeluntersuchung, Qualitätsprüfung
Der Lieferant steht dafür ein, dass die Liefergegenstände frei von Mängeln jeder Art sind.
SCHIEBEL Deutschland GmbH ist berechtigt, die Liefergegenstände nach anerkannten Stichprobenverfahren im ordentlichen Geschäftsgang zu untersuchen. Der Lieferant verzichtet auf den Einwand verspäteter Mängelrüge, wenn ihm die im genannten Ablauf entdeckten Mängel unverzüglich bzw. die nicht entdeckten Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden.
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, verjähren die Mängelansprüche für die Liefergegenstände 24 Monate ab Inbetriebnahme / Benutzung des Endprodukts.
Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen SCHIEBEL Deutschland GmbH ungekürzt zu.

Qualitätssicherung, Produktsicherheit
Vor Änderung von Fertigungsverfahren, Materialien oder Zulieferteilen für die Liefergegenstände, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner Änderungen von Verfahren oder Einrichtungen zur Prüfung der Liefergegenstände oder von sonstigen Maßnahmen, die sich auf die Qualität und/oder Sicherheit der Liefergegenstände auswirken können, hat der Lieferant SCHIEBEL Deutschland GmbH rechtzeitig vor der Belieferung zu benachrichtigen. Änderungen der festgelegten Spezifikationen dürfen nicht ohne Zustimmung von SCHIEBEL Deutschland GmbH vorgenommen werden.
Sämtliche Änderungen an den Liefergegenständen und produktrelevante Änderungen in der Prozesskette, sind in einem Produktlebenslauf zu dokumentieren. Zu dokumentieren sind hier u.a. Zeichnungsänderungen, Abweicherlaubnisse, Verfahrensänderungen, Änderungen der Prüfmethoden und Prüfhäufigkeiten, Änderungen von Lieferanten, Zulieferteilen und Betriebsstoffen. Die Dokumentation zum Produktlebenslauf ist uns auf Wunsch offen zu legen.

Produkthaftung
Für den Fall, dass SCHIEBEL Deutschland GmbH von einem Kunden oder Dritten wegen Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Lieferant verpflichtet, uns von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern der Schaden durch einen Fehler eines Liefergegenstands verursacht worden ist. Der Lieferant trägt in diesen Fällen sämtliche Kosten und Aufwendungen einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Anwendbares Recht ist deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 32429 Minden / Westfalen.

Minden, Juli 2021
SCHIEBEL Deutschland GmbH